Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel in den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen, sofern nicht anders angegeben, gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese im Kursbuch gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bis längstens 14 Tage vor Kursbeginn berücksichtigt. Bei Lehrgängen, die gesondert gekennzeichnet sind, gilt die Anmeldefrist von längstens 30 Kalendertagen vor Kursbeginn. Bei vorhandenen Restplätzen sind Nachnennungen möglich. Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass auch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung begonnen werden soll, sofern die Anmeldung zu einem solchen Zeitpunkt erfolgt, dass die vorgesehene Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist erbracht wird oder zumindest beginnt.Das bfi-Kärnten nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen schriftlich via E-Mail, online oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
Die Teilnahmegebühr enthält 10% MwSt. und ist vor Veranstaltungsbeginn skontofrei zu entrichten. Den Kursteilnehmern werden hierfür die Kontodaten zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr nicht vorgesehen; dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Teilnahmegebühr ist das bfi-Kärnten berechtigt, rechtsfreundliche Vertretung zur Abfassung von Mahnschreiben in Anspruch zu nehmen. Die damit verbundenen Kosten werden von den säumigen Teilnehmern getragen.
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer an der Teilnahme verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (Datum des Poststempels / E-Mails) kostenfrei erfolgen. Bei Lehrgängen mit gesonderten Anmeldebedingungen (siehe Kennzeichnung) kann eine Stornierung bis längstens 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (Datum des Poststempels / E-Mails) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, bzw. im Falle von Lehrgängen später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird eine Stornogebühr von 50 % verrechnet. Bei Stornierungen am 1. Tag der Veranstaltung bzw. danach wird die komplette Teilnahmegebühr fällig. Das gilt auch, wenn Ratenzahlungen vereinbart wurden. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Bitte beachten Sie die Möglichkeit einer Seminarstornoversicherung, um sich im Falle von Krankheit, unerwarteter Kündigung, Schwangerschaft usw. abzusichern.
Terminverschiebungen bei Einzelcoachings sind seitens des Teilnehmers möglich, müssen jedoch mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch bekannt gegeben werden. Bei Nichteinhalten dieser Frist durch den Teilnehmer gilt der Termin als durchgeführt. Bei Nichteinhalten dieser Frist durch das bfi-Kärnten / den Trainer wird zu dem Ersatztermin noch ein zusätzlicher Termin kostenfrei erbracht.
Der/die Teilnehmer/in kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag bzw. einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (das sind Verträge per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel) ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, E-Mail) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage (Samstag, Sonn- und Feiertage zählen mit) ab Vertragsabschluss. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (per Brief, per E-Mail oder online). Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.
Das bfi-Kärnten verpflichtet sich, Kursbestätigungen über den Besuch der Veranstaltung kostenlos auszustellen, wenn der Teilnehmer mindestens75%, der betreffenden Veranstaltung, sofern nicht anders vorgeschrieben, besucht hat.
Aufgrund der langfristigen Planung der Veranstaltungen behält sich das bfi-Kärnten organisatorisch bedingte Programmänderungen vor. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das Zustandekommen einer Veranstaltung vo neiner Mindestteilnehmerzahl abhängt. Das bfi-Kärnten muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Von Absagen werden die Teilnehmer unverzüglich und schriftlich verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit eines Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Teilnehmer haben darüber hinaus keinen Anspruch auf Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem bfi-Kärnten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattungvon bereits eingezahlten Teilnahmegebühren. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein schriftlich bekannt zu gebendes Konto. Muss ein Veranstaltungsbeginn verschoben werden, wird der Teilnehmer davon unverzüglich und schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer Kursverschiebung durch das bfi-Kärnten hat der Teilnehmer ein erneutes Rücktrittsrecht, die Stornobedingungen gelten dann wieder, wie in Punkt V. dargestellt, für den neuen Veranstaltungsbeginn.
Das bfi-Kärnten behält sich die didaktische Gestaltung der Kurse und Lehrgänge vor. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung des Unterrichts mit Fernlern- und/oder online-betreuten Lernzeiten.
Die im Kursprogramm des bfi-Kärnten genannten Termine stellen das Rahmenprogramm des bfi-Kärnten dar. Das bfi-Kärnten hat das Recht, bei genügender Teilnehmeranzahl (abhängig vom jeweiligen Kurs) zusätzlicheTermine einzuplanen bzw. weitere Veranstaltungen zu organisieren.
Im Veranstaltungsprogramm des bfi-Kärnten findet sich eine Auswahl an Kursen, im Zuge derer Teilnehmer berechtigt sind, den AK-Bildungsgutschein im Wert von EUR 100,– einzulösen. Lehrlinge und Arbeitnehmer/innen ab dem 50. Lebensjahr erhalten einen AK-Bildungsgutschein im Wert von EUR 150,–.
Der AK-Bildungsgutschein kann von allen Mitgliedern der Arbeiterkammer für Kärnten angefordert und für spezielle Kursangebote, die mit dem darauf hinweisenden Symbol gekennzeichnet sind, eingesetzt werden. Sämtliche Teilnehmer, die im Besitz des AK-Bildungsgutscheines sind, erhaltenbei Erfüllen der Mindestanwesenheit von 75% von der Arbeiterkammer für Kärnten die Teilnahmegebühr zu 100% refundiert, jedoch maximal den im Bildungsgutschein angeführten Geldbetrag.
Lehrlinge erhalten den AK-Bildungsgutschein für alle absolvierten bfi-Kurse.
Der AK-Bildungsgutschein kann unter bildungsgutschein@akktn.at oder050 / 477-4000 angefordert werden. Weitere Informationen zum AK Bildungsgutschein finden Sie auch unter www.kaernten.arbeiterkammer.at oder auf der Website des bfi-Kärnten.
Sollten vom bfi-Kärnten erwähnte Marken-, Produkt- und Firmenbezeichnungen gleichzeitig auch eingetragene Warenzeichen sein, kann die Verwendung einer derartigen Marken-, Produkt- und Firmenbezeichnung vom Warenzeicheninhaber untersagt werden, sofern dies innerhalb von 3 Tagen ab Kenntnis der Verwendung dem bfi-Kärnten angezeigt wird. Das bfi-Kärnten verpflichtet sich diesfalls, die entsprechende Textpassage abzuändern.
Aus der Verwendung der beim bfi-Kärnten erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem bfi-Kärnten geltend gemacht werden.
Das bfi-Kärnten übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinenPublikationen und Internetseiten.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme aneinem Kurs des bfi-Kärnten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt als vereinbart.
Die bfi-Datenschutzerklärung finden Sie hier.